Aktuelles, Care for Chronic Condition

Förderprogramm Care for Chronic Condition verlängert

Hospitationen, Fort- und Weiterbildungen, Kongressbesuche – seit mehr als einem Jahr fördert die Robert Bosch Stiftung Aufenthalte im Ausland, durch die professionelle Akteure im Gesundheitswesen neue Erkenntnisse für eine bessere Versorgung chronisch und mehrfach erkrankter Menschen in Deutschland gewinnen können. Jetzt hat die Stiftung das Programm „Care for Chronic Condition“ bis März 2017 verlängert. Die Programmdurchführung verantwortet wie bisher das Institut g-plus der Universität Witten/Herdecke (UW/H).

Wissenstransfer für eine bessere Versorgung chronisch Kranker

„Mit dem Förderprogramm „Care for Chronic Condition“ soll neues Wissen zur Versorgung chronisch und mehrfach Erkrankter nach Deutschland transferiert werden“, sagt Prof. Dr. Elke Donath, Leiterin des Instituts g-plus.

„Der gezielte Wissenserwerb im Ausland soll die Teilnehmenden darüber hinaus ganz konkret anregen und unterstützen, innovative, interdisziplinäre und patientenorientierte Versorgungsmodelle für das deutsche Gesundheitssystem zu entwickeln.“

Mit dem Programm reagiert die Robert Bosch Stiftung auf die steigende Anzahl chronisch kranker Menschen in Deutschland, die das deutsche Gesundheitssystem vor komplexe Herausforderungen stellt. Durch die schleichende Entwicklung und den oft lebenslangen Verlauf sind chronisch Erkrankte besonderen Belastungen ausgesetzt und haben besondere Versorgungsbedarfe in den Bereichen Stabilisierung, Therapie und Behandlung.

„Hier kann der Blick in andere Versorgungsysteme und der fachliche Austausch mit Kollegen im Ausland wichtige Ideen und Erkenntnisse liefern“, betont Prof. Dr. Elke Donath.

Fördermöglichkeiten im Programm

Gefördert werden ein- bis maximal achtwöchige Hospitationen an Praxis- und Bildungseinrichtungen, Fort-und Weiterbildungen und Kongressbesuche im Ausland. In Einzelfällen ist die Teilnahme an weiterqualifizierenden Studiengängen förderfähig. Die Robert Bosch Stiftung gewährt dafür Zuschüsse zu Reise- und Aufenthaltskosten und zu Seminargebühren. Förderfähig sind Aufenthalte und Maßnahmen, die bis Februar 2017 (inkl. Projektbericht und Nachbereitung) abgeschlossen sind.

Fördermöglichkeiten im Programm

Bewerbungen können jeweils zum Ende eines Quartals beim Institut g-plus eingereicht werden. Die verbleibenden Termine sind: 31.03.2016, 30.06.2016 und 30.09.2016. Sollten gegen Jahresende 2016 zusätzliche Bewerbungsfristen eingeräumt werden, wird dies frühzeitig bekannt gegeben.

Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen erhalten Sie unter: www.g-plus.org