FAQ - Häufige Fragen
Zu welchen Fristen kann ich mich bewerben?
Die Bewerbung ist jederzeit zum Ende eines Quartals möglich (31.03, 30.06., 30.09. und 31.12.).
Die Auswahl aller bis zum Ende eines Quartals eingegangenen Bewerbungen erfolgt vierteljährlich durch ein Fachgremium, das jeweils in der ersten Hälfte des Folgequartals tagt.
Bei positivem Bescheid kann das Vorhaben frühestens drei Monate nach dem Ende des Abgabequartals beginnen, da eine Teilnahme an einer Vorbereitungsveranstaltung Voraussetzung für den Auslandsaufenthalt ist. Ging die Bewerbung beispielsweise bis zum Ende des ersten Quartals eines Jahres, also bis 31. März, ein, könnte das Vorhaben - einen positiven Bescheid und die Teilnahme an einem Vorbereitungstreffen vorausgesetzt - frühestens Anfang Juli begonnen werden.
Welche Bewerbungsunterlagen muss ich einreichen?
Eine Übersicht über die Bewerbungsunterlagen und weitere Hinweise für Antragsteller finden Sie unter dem Menüpunkt Bewerbung.
Was wird von mir als Eigenleistung erwartet?
Im Rahmen des Internationalen Studien- und Fortbildungsprogramms Demenz erhalten Teilnehmer neben einem Zuschuss zu Reise- und Aufenthaltskosten, Vor- und Nachbereitungsseminaren und der Einbindung in das Teilnehmernetzwerk auch Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten Einrichtung im gewählten Zielland. Die Organisation des Vorhabens (Kontaktaufnahme, Zeitraum, Unterkunft, Inhalte etc.) liegt jedoch in der Eigenverantwortung der Bewerber.
Von Bewerbern werden folgende Eigenleistungen erwartet:
- Wahl des Ziellandes und der Institutionen: Das Zielland und die Zielinstitution/en sind frei wählbar. Es müssen dort jedoch Erfahrungen mit Lösungen zu den im Antrag dargelegten Fragestellungen der Bildungsmaßnahme vorliegen.
- Kontaktaufnahme mit der gewünschten Gastinstitution im Ausland
- Organisation der Bildungsmaßnahme, bei Hospitationen Verabredung eines individuellen Hospitationsprogramms mit der Gastinstitution
- Organisation der beruflichen Freistellung, der Reise und der Unterkunft
- Übernahme der über die finanzielle Förderung der Robert Bosch Stiftung hinausgehenden Kosten
- Erstellung eines Berichts über den Aufenthalt
- Weitergabe der Auslandserfahrungen in der eigenen Einrichtung/Hochschule und darüber hinaus (z. B. durch Vorträge und Publikationen oder in Arbeitsgruppen)
- Transfer und Umsetzung der Erkenntnisse aus dem Auslandsaufenthalt in die eigene Heimateinrichtung; optimalerweise Durchführung eines Transferprojektes auf Grundlage der Erkenntnisse aus dem Auslandsaufenthalt
Gibt es feste Partnerinstitutionen, bei denen man die Bildungsmaßnahme durchführen kann?
Nein. In das Internationale Studien- und Fortbildungsprogramm Demenz sind keine festen Partnerinstitutionen eingebunden. Wir beraten Sie jedoch gerne bei der Suche nach geeigneten Einrichtungen.
Die Robert Bosch Stiftung geht davon aus, dass Bewerber durch die Beschäftigung mit der fachlichen Fragestellung und entsprechenden Recherchen bereits eine Vorstellung davon haben, welches Land und ggf. auch welche Institution(en) im Gastland für die Bearbeitung der Thematik und somit für die Bildungsmaßnahme geeignet sind. Sollte dies nicht der Fall sein, kann das Institut g-plus beratend unterstützen. Die Kontaktaufnahme mit der Gastinstitution sowie die Organisation der Bildungsmaßnahme muss jedoch in Eigenregie erfolgen.
Eine Auswahl von Erhfahrungsberichten zu bereits absolvierten Bildungsmaßnahmen finden Sie unter Berichte.
Kann ich auch im deutschsprachigen Ausland, z. B. in Österreich oder in der Schweiz, hospitieren?
Ja. Sie können in jedem Land außerhalb Deutschlands hospitieren. Allerdings müssen Sie in Ihrem Antrag darlegen, dass Sie Ihrer fachlichen Fragestellung in dem von Ihnen gewählten Gastland und der von Ihnen gewünschten Gastinstitution adäquat nachgehen können.
Wie lange sollte meinen Vorhaben im Ausland dauern?
Im Rahmen des Programms können Bildungsmaßnahmen gefördert werden, die maximal drei Monate dauern. Die Mindestdauer bei Hospitaitonen beträgt eine Woche. Bei Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen gibt es keine Mindestdauer.
Grundsätzlich gilt für die Planung der Maßnahme: Die Dauer eines Aufenthaltes sollte jedoch in einem sinnvollen Verhältnis zum Anliegen des Auslandsaufenthaltes stehen.
Wie muss die Befürwortung des Vorhabens durch meinen Arbeitgeber/Studienbetreuer aussehen?
Im Rahmen Ihrer Bewerbung müssen Sie eine Befürwortung Ihres Arbeitgebers/Studienlehrers vorlegen aus der hervorgeht, dass Ihr Arbeitgeber/Fachbereich Ihr Vorhaben im Ausland unterstützt und an Ihren Erkenntnissen aus dem Ausland interessiert ist. Aus der Befürwortung muss zudem hervorgehen, dass Sie die im Ausland gewonnenen Erkenntnisse nach Ihrer Rückkehr in die Einrichtung einbringen können und auch ein Transfer der Erkenntnisse über die eigene Einrichtung hinaus (z. B. durch Publikationen etc.) befürwortet wird. Die Befürwortung kann formlos erfolgen, muss jedoch im Original und auf dem offiziellen Briefpapier Ihrer Einrichtung eingereicht werden.
Brauche ich eine berufliche Freistellung für die Zeit der Bildungsmaßnahme im Ausland?
Im Prinzip ja, da Sie Ihr Vorhaben nicht als Privatperson, sondern als Mitarbeiter/in Ihrer Einrichtung durchführen. Sprechen Sie daher frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber und beraten Sie sich mit ihm über mögliche Formen der Freistellung. Sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen trotz der inhaltlichen Unterstützung des Vorhabens nur eine teilweise Freistellung gewähren, müssten Sie abwägen, inwieweit Sie ggf. einen Teil Ihres Urlaubs für die Hospitation aufwenden wollen.
Was mache ich, wenn ich selbständig oder freiberuflich tätig bin?
In diesem Fall sollten Sie in der Begründung für Ihre Bildungsmaßnahme darlegen, wie Ihr Vorhaben zu Ihrer bisherigen bzw. gegenwärtigen Arbeit oder Tätigkeit passt und welche Ziele Sie mit den im Ausland gesammelten Erkenntnissen in Zukunft in Ihrem beruflichen Alltag verfolgen werden. Unterstützend können Sie uns eine Bestätigung von Institutionen bringen, mit denen Sie bereits zusammenarbeiten, dass Sie dort die Erkenntnisse aus dem Auslandsaufenthalt umsetzen können.
Können auch mehrere Personen gemeinsam eine Bildungsmaßnahme im Ausland gefördert werden?
Ja. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass es sich dabei um Personen handeln muss, die in einem beruflichen Kontext stehen, die jedoch aus unterschiedlichen Berufsgruppen bzw. Arbeitsbereichen kommen. Der inhaltlich abgrenzte Themenbereich, der berufliche Kontext und das Erkenntnisinteresse der Beteiligten muss klar und aussagekräftig dargestellt werden. Es können Bildungsmaßnahmen mehrerer Personen dann gefördert werden, wenn ein Ziel die Verbesserung der Arbeitsbereich übergreifenden Zusammenarbeit ist.
Gibt es Vor- und Nachbereitungsseminare für die Teilnehmer des Programms?
Ja. Zentrales Element des Internationalen Studien- und Fortbildungsprogramms Demenz sind die Vor- und Nachbereitungsseminare für Programmteilnehmer. Dieses Angebot dient der Optimierung der Auslandserfahrungen und soll den fachlichen Austausch und die Kooperation zwischen den Teilnehmern fördern.
Die Vor- und Nachbereitungsseminare werden in Kooperation des Instituts g-plus mit dem Dialogzentrum Demenz durchgeführt. Die Kosten für die An- und Abreise sowie die Übernachtung werden von der Robert Bosch Stiftung übernommen.
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Sie können sich jederzeit an g-plus - Zentrum im internationalen Gesundheitswesen wenden. Wir beraten Sie gern!
Ansprechpartner: Monika Hörr und Nina Kolbe
Telefon: 02302 / 926-390
Fax: 02302 / 926-395
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