FAQ - Häufige Fragen
Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen, um mich für das Internationale Hospitationsprogramm Pflege und Gesundheit bewerben zu können?
Das Programm richtet sich an engagierte Fachkräfte mit Projektverantwortung im Gesundheitswesen (Praxis, Management und Ausbildungseinrichtungen), die eigen- oder mitverantwortlich strukturelle und inhaltliche Veränderungen in ihrem Tätigkeitsbereich planen, vermitteln und/oder umsetzen.
Bewerben können sich Fachkräfte aus der Pflege und aus anderen Gesundheitsberufen, zum Beispiel Physio- und Ergotherapeuten, Logopäden oder Diabetesberater.
Ärzte und Angehörige von Assistenzberufen (z. B. Arzthelfer) sowie Forschungsvorhaben können nicht gefördert werden.
Bewerber müssen über folgende Voraussetzungen verfügen:
- Qualifizierter Berufsabschluss und Weiterbildung
- Leitungsfunktion oder Projektverantwortung in einer Einrichtung des Gesundheitswesens in Deutschland
- Kenntnisse in Englisch und/oder in der Landessprache des Ziellandes
- Befürwortung der Bewerbung durch den Arbeitgeber
- Bereitschaft zu einem mindestens ein- bis maximal dreimonatigen Auslandsaufenthalt
Zu welchen Fristen kann ich mich bewerben?
Die Bewerbung ist jederzeit zum Ende eines Quartals möglich (31.03, 30.06., 30.09. und 31.12.).
HINWEIS: In der aktuellen Programmphase können nur noch Hospitationen gefördert werden, die vor dem 30. Juni 2012 beginnen. Anträge für Hospitationen nach dem 30. Juni 2012 können derzeit nur unter Vorbehalt der Fortführung des Hospitationsprogramms ab Juli 2012 bewilligt werden. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Die Auswahl aller bis zum Ende eines Quartals eingegangenen Bewerbungen erfolgt vierteljährlich durch ein Fachgremium, das jeweils in der ersten Hälfte des Folgequartals tagt.
Bei positivem Bescheid kann die Hospitation frühestens drei Monate nach dem Ende des Abgabequartals beginnen, da eine Teilnahme an einer Vorbereitungsveranstaltung Voraussetzung für den Auslandsaufenthalt ist. Geht die Bewerbung beispielsweise bis zum Ende des ersten Quartals eines Jahres, also bis 31. März, ein, könnte die Hospitation - einen positiven Bescheid und die Teilnahme an einem Vorbereitungstreffen vorausgesetzt - frühestens Anfang Juli beginnen.
Welche Bewerbungsunterlagen muss ich einreichen?
Eine Übersicht über die Bewerbungsunterlagen und weitere Hinweise für Antragsteller finden Sie unter dem Menüpunkt Bewerbung.
Worum muss ich mich als Bewerber für das Programm kümmern?
Im Rahmen des Internationalen Hospitationsprogramms Pflege und Gesundheit erhalten Teilnehmer neben einem Zuschuss zu Reise- und Aufenthaltskosten, Vor- und Nachbereitungsseminaren und der Einbindung in das Teilnehmernetzwerk auch Hilfestellung bei der Suche nach einem geeigneten Hospitationsplatz im gewählten Gastland. Der Organisation der Hospitation (Zeitraum, Unterkunft, Inhalte etc.) liegen jedoch in der Eigenverantwortung der Bewerber.
Von Bewerbern werden folgende Eigenleistungen erwartet:
- Wahl des Gastlandes und der Gastinstitution: Das Gastland und die Gastinstitution/en sind frei wählbar, es müssen jedoch Erfahrungen mit Lösungen zu den im Antrag dargelegten Fragestellungen des Hospitationsvorhabens vorliegen.
- Kontaktaufnahme mit der gewünschten Gastinstitution im Ausland
- Organisation der Hospitation, Verabredung eines individuellen Hospitationsprogramms
- Organisation der beruflichen Freistellung, der Reise und der Unterkunft
- Übernahme der über die finanzielle Förderung der Robert Bosch Stiftung hinausgehenden Kosten des Auslandsaufenthaltes
- Erstellung eines Berichts über den Aufenthalt
- Weitergabe der Erkenntnisse aus dem Auslandsaufenthalt in die eigene Einrichtung
Gibt es feste Partnerinstitutionen bei denen man die Auslandshospitation absolvieren kann?
Nein. In das Internationalen Hospitationsprogramm Pflege und Gesundheit sind keine festen Partnerinstitutionen eingebunden.
Die Robert Bosch Stiftung geht davon aus, dass Bewerber durch die Beschäftigung mit der fachlichen Fragestellung (z.B. durch Beiträge in Fachzeitschriften) bereits eine Vorstellung davon haben, welches Land und ggf. auch welche Institution im Gastland für die Bearbeitung der Thematik und somit für das Absolvieren einer Hospitation geeignet ist. Sollte dies nicht der Fall sein, kann das Institut g-plus beratend unterstützen. Die Kontaktaufnahme mit der Gastinstitution sowie die Organisation der Hospitation muss jedoch durch die Hospitantin/den Hospitanten selbst erfolgen.
Berichte über bereits absolvierte Hospitationen finden Sie unter Hospitationsberichte.
Kann ich auch im deutschsprachigen Ausland, z. B. in Österreich oder in der Schweiz, hospitieren?
Ja. Sie können in jedem Land außerhalb Deutschlands hospitieren. Allerdings müssen Sie in Ihrem Antrag darlegen, dass Sie Ihrer fachlichen Fragestellung in dem von Ihnen gewählten Gastland und der von Ihnen gewünschten Gastinstitution adäquat nachgehen können.
Wie lange sollte meine Hospitation dauern?
Um am Internationalen Hospitationsprogramm Pflege und Gesundheit teilnehmen zu können, muss Ihre Hospitation mindestens einen Monat (28 Tage) dauern. Maximal wird eine Auslandshospitation von drei Monaten gefördert.
Wie muss die Befürwortung der Hospitation durch meinen Arbeitgeber aussehen?
Im Rahmen Ihrer Bewerbung müssen Sie eine Befürwortung Ihres Arbeitgebers vorlegen aus der hervorgeht, dass Ihr Arbeitgeber Ihr Vorhaben im Ausland unterstützt und an Ihren Erkenntnissen aus dem Ausland interessiert ist. Aus der Befürwortung muss zudem hervorgehen, dass Sie die im Ausland gewonnenen Erkenntnisse nach Ihrer Rückkehr in die Einrichtung einbringen können und auch ein Transfer der Erkenntnisse über die eigene Einrichtung hinaus (z. B. durch Publikationen, Vorträge, Vorstellungen in Arbeitsgemeinschaften etc.) befürwortet wird. Die Befürwortung kann formlos erfolgen, muss jedoch im Original eingereicht werden.
Brauche ich eine berufliche Freistellung für die Zeit der Hospitation?
Im Prinzip ja, da Sie die Hospitation nicht als Privatperson, sondern als Mitarbeiter/in Ihrer Einrichtung durchführen. Sprechen Sie daher frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber und beraten Sie sich mit ihm über mögliche Formen der Freistellung. Sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen trotz der inhaltlichen Unterstützung des Vorhabens nur eine teilweise Freistellung gewähren, müssten Sie abwägen, inwieweit Sie ggf. einen Teil Ihres Urlaubs für die Hospitation aufwenden wollen.
Gibt es Vor- und Nachbereitungsseminare für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Programms?
Ja. Ein zentrales Element des Internationalen Hospitationsprogramms Pflege und Gesundheit sind die Vor- und Nachbereitungsveranstaltungen für die Programmteilnehmer. Dieses Angebot dient der Optimierung der Auslandserfahrungen und fördert den Austausch und die Kooperation der Programmteilnehmer untereinander.
Die Seminare, die in Kooperation mit dem Institut g-plus und dem Institut für Pflegewissenschaft der Privaten Universität Witten/Herdecke stattfinden, sind für die Programmteilnehmer kostenlos. Auch die Kosten für die An- und Abreise sowie die Übernachtung werden von der Robert Bosch Stiftung übernommen.
An wen kann ich mich bei Fragen bezüglich des Programms und Bewerbungsverfahren wenden?
Sie können sich jederzeit an g-plus - Zentrum im internationalen Gesundheitswesen wenden. Wir beraten Sie gern!
Ansprechpartner: Monika Hörr und Nina Kolbe.
Telefon: 02302 / 926-390
Fax: 02302 / 926-395
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