Häufige Fragen (FAQ)

Wer kann sich für das Programm Care for Chronic Condition bewerben?

Das Programm Care for Chronic Condition richtet sich an alle Akteure im Gesundheitswesen, die beruflich Menschen mit chronischen und/oder mehrfachen Erkrankungen behandeln, betreuen oder einen Beitrag zu deren Versorgung leisten. Angesprochen sind beispielsweise Ärzte, Fachkräfte in Pflege-, Heil- und anderen Gesundheitsberufen, Ergo- und Physiotherapeuten, Logopäden, aber auch IT-Experten, Pharmakologen oder Sozialarbeiter. Neben der stationären Versorgung steht vor allem die ambulante, lebenslange Versorgung chronisch Kranker im Fokus des Programms. Das Programm zielt daher nicht nur auf engagierte Einzelakteure, sondern richtet sich beispielsweise auch gezielt an Akteure in der intersektoralen Versorgung bzw. an Akteure des kooperierenden Gesundheitswesens.

Bewerben können sich Einzelpersonen und Teams. Da die Versorgung chronisch Kranker nur durch die Einbindung unterschiedlicher Disziplinen gelingen kann, sind – bei Hospitationen – insbesondere Maßnahmen von inter-/multiprofessionellen Teams erwünscht. Über die Förderung von Kongressbesuchen im Team sowie Fort- und Weiterbildungen im Team wird im Einzelfall entschieden.

Antragsteller/innen sollten ihren Tätigkeitsschwerpunkt im Versorgungsbereich chronisch und mehrfach Erkrankter haben.

Eine Altersbeschränkung gibt es nicht.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Ziel des Programms Care for Chronic Condition ist es, neues Wissen zur Versorgung von chronisch und mehrfachkranken Menschen nach Deutschland zu bringen und die beteiligten Akteure bei der Entwicklung innovativer, langfristig angelegter und interdisziplinär aufgestellter Angebote zu unterstützen. Innovationsgehalt, Praxisbezug, Patientenorientierung, Interdisziplinarität und Nachhaltigkeit sind daher wichtige Kriterien für die Förderung einer Maßnahme im Ausland.

Im Rahmen des Programms werden folgende Maßnahmen gefördert, durch die neue Erkenntnisse für die Versorgung chronisch Kranker in Deutschland gewonnen werden können: Hospitationen an Bildungs- und Praxiseinrichtungen, Fort- und Weiterbildungen sowie die Teilnahme an Kongressen. In Einzelfällen werden auch weiterqualifizierende Studiengänge zur Versorgung chronisch Kranker im Ausland bezuschusst.

Die Ergebnisse aus dem Auslandsaufenthalt müssen in den eigenen Tätigkeitsbereich einfließen und sollen zur Verbesserung der Versorgung chronisch und mehrfach erkrankter Menschen in Deutschland beitragen.

Um den Transfer der Erkenntnisse zu garantieren, muss die Maßnahme im Antragsformular vom Arbeitgeber befürwortet werden.

Gibt es formale Vorgaben für förderfähige Maßnahmen?

Im Rahmen des Programms können Maßnahmen gefördert werden, zu denen die Abschlussunterlagen bis Ende Februar 2017 eingegangen und die Abschlusspräsentation im Rahmen eines Nachbereitungsseminars bis Ende Februar 2017 erfolgt ist. Falls Sie dazu Fragen haben, beraten wir Sie gern.

Insbesondere für Hospitationen in Praxis- und Bildungseinrichtungen gelten folgende Mindest- bzw. Höchstdauern:

  • Mindestdauer: 1 Woche (5 Arbeitstage)
  • Höchstdauer: 8 Wochen

Bei Fort- und Weiterbildungen und Studiengängen sind in begründeten Fällen auch Einzelmodule förderfähig.

Die Bewerbung von interprofessionellen Teams wird besonders begrüßt.

Wie hoch ist der finanzielle Zuschuss im Rahmen des Programms?

Über die Höhe des Zuschusses wird je nach Maßnahme individuell entschieden. Maximal können im Rahmen des Programms Zuschüsse zu Reise- und Aufenthaltskosten sowie zu Seminar-, Studien- und Kongressgebühren von bis zu 75% bewilligt werden.

Welche Eigenleistungen werden von den Teilnehmer/innen erwartet?

Die Teilnahme am Programm umfasst einem Zuschuss zu Reise- und Aufenthaltskosten, Vor- und Nachbereitungsveranstaltungen sowie fachliche und organisatorische Unterstützung. Die Organisation der einzelnen Maßnahme im Ausland (Gasteinrichtung, Unterkunft, etc.) liegt in der Eigenverantwortung der Teilnehmer/innen.

Von den Teilnehmer/innen wird folgende Eigenleistung erwartet:

  • Eigenständige Organisation und Durchführung des Auslandsaufenthaltes
  • Übernahme der über die finanzielle Förderung hinausgehenden Kosten des Aufenthaltes
  • Teilnahme an einer Vor- und/oder Nachbereitungsveranstaltung (Informationen dazu unten und hier)
  • Erstellung eines Berichts über die Maßnahme (innerhalb von sechs Wochen nach Abschluss der Maßnahme)
  • Weitergabe bzw. Implementierung der Erkenntnisse aus dem Auslandsaufenthalt

Sind die Vor- und Nachbereitungsveranstaltungen für alle Teilnehmer/innen verpflichtend?

Das Programm beinhaltet Vor- und Nachbereitungsveranstaltungen (ein- bis zweitägig), die der organisatorischen und fachlichen Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt und der Vernetzung der Teilnehmer/innen dienen.

Die Veranstaltungen richten sich an alle Teilnehmer/innen, allerdings gelten maßnahmenabhängige Teilnahmeverpflichtungen:

Hospitationen:

  • Vorbereitung verpflichtend (bei Teams: alle Teilnehmer)
  • Nachbereitung verpflichtend (bei Teams: mind. ein Teilnehmer aus dem Team)

Fort- und Weiterbildungen/Kongresse/Studiengänge:

  • Vorbereitung als Angebot
  • Nachbereitung verpflichtend (bei Teams: mind. ein Teilnehmer aus dem Team)

Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist für Programmteilnehmer/innen kostenlos. Auch die Kosten für die An- und Abreise sowie die Übernachtung werden übernommen.

Nächste Vor- und Nachbereitung: Vor- und Nachbereitungsseminare

Wann kann ich mich bewerben?

Bewerbungen zum Programm Care for Chronic Condition können jeweils zum Ende eines Quartals beim Institut g-plus eingereicht werden.

Die letzte Bewerbungsfrist endet nach aktuellem Stand am 30.09.2016, da nur Maßnahmen gefördert werden können, die bis Februar 2017 abgeschlossen sind (inkl. Abschlussunterlagen und Teilnahme an einer Nachbereitung). Falls Ende des Jahres zusätzliche Bewerbungsfristen eingeräumt werden, wird dies hier und in unserem Newsletter bekannt gegeben.

Weitere Fragen?

Sie haben weitere Fragen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gern.
Ansprechpartner: Sebastian Riebandt
Telefon: 02302 / 926-399
E-Mail: g-plus@uni-wh.de